Artikel: Ohne PSV-AP fährt kein Zug!
Prüfsachverständige Abnahmeprüfung (PSV-AP) sind die unparteiische Stimme im bauaufsichtlichen Prozess - insbesondere in Fällen, in denen mehrere Meinungen zu technischen Lösungen konträr zueinanderstehen.
Prüfsachverständige prüfen im Auftrag der Eisenbahnen, der Hersteller, der Sicherheitsbehörde oder der Eisenbahnaufsichtsbehörden der Länder die Einhaltung der nationalen technischen Vorschriften bzw. den Nachweis einer zulässigen Abweichung von diesen Vorschriften. Sie sind in der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig und nicht an Weisungen ihrer Auftraggeber gebunden. Aus diesem Grund sind Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit bei der Ausübung der Tätigkeit als Prüfsachverständige unabdingbar.
Erst nach erfolgreicher & bestätigter Prüfung des PSV-AP darf die Inbetriebnahme der Anlage erfolgen. Damit nimmt der Abnahmeprüfer eine Schlüsselrolle im bauaufsichtlichen Prozess ein.
PSV-AP – ein zukunftsweisender und technikaffiner Berufsweg!
Die Eisenbahn-Prüfsachverständigenverordnung (EPSV) regelt die Anerkennung, den Einsatz sowie die Überwachung der Prüfsachverständigen nach § 4b des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) unter anderem im Fachbereich Signaltechnik, Telekommunikation und Elektrotechnik (STE).
Erfahren Sie mehr über die Aufgaben und Einstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten der PSV-AP:
weiter zu Was sind die Aufgaben der PSV-AP?
weiter zu Wie werde ich PSV-AP?
Jetzt bewerben -----> https://db.jobs/infrago-ste